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Teilrückbau und Schadstoffsanierung
Nach dem offiziellen Start des Gesamtvorhabens im Frühjahr 2003 und umfassenden Vorbereitungs- und Planungsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Umzugs- und dem Rückbaumanagement ist ein Jahr später - im Frühjahr 2004 - mit den ersten Rückbauarbeiten begonnen worden. Der Abschluss der Rückbaumaßnahme wird zeitgleich mit dem Abschluss der städtebaulichen Ergänzungsmaßnahme im Rahmen des Handlungskonzeptes „Wohnen im neuen Schillerpark“ für Herbst 2007 anvisiert.
Der selektive Rückbau der 3 Gebäudekomplexe wird blockweise und damit zeitlich gestaffelt in drei Bauabschnitten durchgeführt. Grundlage der Rückbauausführungsplanung für jeden Wohnblock bildet ein Abbruchkonzept mit der Erstellung eines Bauteilkataloges als wesentlichem Bestandteil. Dieser enthält Informationen zu sämtlichen verwendeten Bauteilen und Bauteilkonstruktionen hinsichtlich sämtlicher Kenngrößen inkl. der Schadstoffgehalte. Vorgefundene Schadstoffe, wie Asbest und PCB, ergeben für die Planung und Bauausführung erhöhte Anforderungen, die eine intensive Zusammenarbeit sämtlicher Beteiligter und eine gezielte Koordinierung der Maßnahmen erfordern. Sowohl die Abbruchbereiche als auch die verbleibenden Gebäude werden für rund 2,0 Mio. Euro von den Schadstoffen befreit. Die Wiederverwendung von Bauteilen ist aufgrund der Schadtsoffproblematik nur in sehr begrenztem Umfang gegeben.
In Zusammenhang mit den Schadstofffunden sieht die VMW eine besondere Sorgfaltspflicht und Verantwortung gegenüber den Bewohnern. Die schriftliche, zeitnahe Information der Mieter über die Schadstofffunde mit Verhaltensregeln zur Vermeidung der Risiken einer Schadstofffreisetzung in die Luft, die Durchführung von Raumluftanalysen und Entnahme von Materialproben in allen Wohnungen und die Einrichtung einer Informationshotline sind hierbei ebenso wesentliche Maßnahmen wie eine offensive Informationspolitik gegenüber der Stadtverwaltung, der Presse und der Öffentlichkeit. Der Umgang der VMW mit der brisanten Thematik „Schadstoffe in Wohnungsbeständen“ wird nicht nur sehr positiv aufgenommen, sondern führt bei den Bewohnern, in den Medien und in der Öffentlichkeit zu einem sachlichen Umgang mit dieser Problematik.
Die Demontage und Entsorgung schadstoffhaltiger Baustoffe wie Asbest bedeuten eine erhebliche Gesundheitsgefährdung und erfordern besondere Schutzmaßnahmen. Die Gebäude müssen vor dem konstruktiven Rückbau vollständig schadstoffsaniert werden, um eine Freisetzung und zusätzliche Kontamination zu verhindern. Die umfangreichen Schutzmaßnahmen gemäß den behördlichen Auflagen beinhalten u.a. die staubdichte Abschottung des Sanierungsbereiches, die Demontage unter Verwendung staubarmer Verfahren und die Entsorgung in staubdichten Behältern auf zugelassenen Deponien.
Die Rohbaukonstruktion wird unter Berücksichtigung der Rückbaustatik demontiert. Hierbei werden die Stahlbetonbauteile erschütterungsfrei mittels Betonsägen geschossweise in Teilstücken zurückgebaut. Ebenso werden gemauerte Außenwände mit geeigneten Mitteln zurückgebaut und fachgerecht entsorgt. Besondere Beachtung und Planungssorgfalt findet hierbei die Demontage der Stahlbetonbauteile im Bereich der Balkone, da diese auch an Geschosse anschließen, die nicht zurückgebaut werden.
Das Zerkleinern der Elemente vor Ort auf der Baustelle ist aufgrund der damit verbundenen Geräuschbelästigung für die Mieter und Anwohner nicht möglich.
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